Rundschreiben Nr.6/61 –16/14Neue LebensmittelkennzeichnungNeue Verordnung zur Allergenkennzeichnung bei loser WareAufgrundimmer häufiger auftretenden Nahrungsmittelunverträglichkeitenbeiunseren Kitakinderntragenwir dieser neuen EU-Verordnungnatürlich Rechnung!Wir kennzeichnenZusatzstoffe inden bei uns verwendeten NahrungsmittelnperZahl undAllergene perBuchstabenauf unsereminder Kita aushängenden Speiseplan.Dastäglich frisch gekochte Mittagessensowie die AbwechslungundReichhaltigkeit unseresSpeiseplans bleibt davonnatürlich unberührt!Ihr Waldhaus-Team26.01.2016